Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) -S1-
für die von der Varo Energy Direct GmbH herausgegebene Gutscheinkarte (Stand: 05/2022)
Anwendungsbereich, Vertragsschluss, Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Kraftstoffen an Tankstellen der Varo Energy Direct GmbH (nachfolgend „Akzeptanzstellen“ genannt), mittels der von Varo Energy Direct GmbH (nachfolgend „VARO“ genannt), herausgegebenen Gutscheinkarten (nachfolgend „Karte“ genannt).
1.2 VARO gibt die Karte ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB heraus. Andere AGB werden nicht Vertragsinhalt.
1.3 VARO eröffnet Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit an allen Akzeptanzstellen einmalig einen wählbaren Betrag von 5,00 € bis zu 250,00 € (nachfolgend „Guthaben“ genannt) an VARO zu entrichten und diesen gegen Vorlage der durch VARO herausgegebenen Karte zum Bezug von Kraftstoffen, Waren und Dienstleistungen an allen teilnehmenden Akzeptanzstellen zu nutzen.
1.4 Die von VARO herausgegebene Karte ist an Akzeptanzstellen unter zu den dort angebotenen Bezahlmethoden erhältlich. Bei Bezug der Karte an einer Akzeptanzstelle sind mit Ausnahme von Schwerlast-/Flottenkarten alle an der Akzeptanzstelle akzeptierten Zahlungsmittel möglich.
1.5 An Akzeptanzstellen kommt der Vertrag durch Entrichtung des gewählten Guthabenbetrages und Entgegennahme der aktivierten Karte durch den Kunden zustande.
1.6 Der Verkauf von Kraftstoffen erfolgt im Namen und für Rechnung von VARO. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt der Verkauf von sonstigen Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Namen, für Rechnung und nach den Bedingungen des sich jeweils aus dem Kassenbeleg ergebenden Leistenden, der die dabei erworbenen Forderungen an VARO abtritt.
Leistungen der Karte, Kartenmerkmale
2.1 Das Guthaben kann zur bargeldlosen Zahlung aller Produkte an den Akzeptanzstellen von VARO eingesetzt werden. Ausgenommen sind Leistungsangebote Dritter, z.B. Lotto, Paketshops oder Kfz-SchiIdprägungen.
2.2 Der beim Erwerb der Karte ausgegebene Kassenbeleg / Rechnung ist getrennt von der Karte aufzubewahren, er dient bei späteren Reklamationen als Legitimation gegenüber VARO.
2.3 Die Karte hat ein vom Kunden einmalig festgelegtes Guthaben von min. € 5,00 bis max. € 250,00 und ist nicht wieder aufladbar. Das Guthaben wird nicht verzinst. Die Karte ist übertragbar.
2.4 Reicht das Guthaben auf der Karte zur vollständigen Zahlung nicht aus, können ergänzend alle anderen akzeptierten Zahlungsarten der Akzeptanzstelle zur Teilzahlung genutzt werden. Schwerlast-/Flottenkarten sind davon jedoch ausgeschlossen.
2.5 Die Gültigkeit der Gutscheinkarte endet 3 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem diese Gutscheinkarte aktiviert wurde. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Karte ist nicht wiederaufladbar. Nach Ablauf dieser Frist verliert sie Ihre Gültigkeit ohne weitere Benachrichtigung, eventuelles Restguthaben geht verloren.
3.1 Bei jedem Einsatz einer Karte muss sich der Kunde durch Eingabe des PIN-Codes legitimieren. Durch die Legitimation gilt der Kauf als vollzogen unter Anerkennung der Höhe des ausgewiesenen Betrages.
3.2 Der Kunde ist allein für die Geheimhaltung des PIN-Codes verantwortlich.
3.3 Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des PIN-Codes obliegt dem Kunden der Nachweis darüber, dass der Verwender des PIN-Codes diesen nicht infolge eines Verstoßes gegen die Verpflichtung aus Ziffer 3.2 dieser AGB in Erfahrung gebracht hat.
Verwahrung der Karte, Verlust, Beschädigung
4.1 Die Karte ist stets sorgfältig und sicher aufzubewahren. Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung, unbefugter Nutzung und Ablauf gemäß Ziffer 2.5 dieser AGB der Karte erfolgt keine Erstattung.
4.2 VARO wird eine verloren gemeldete oder missbräuchlich genutzte Karte im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten schnellstmöglich sperren. Da im Falle des Erwerbs der Karte an einer Akzeptanzstelle eine Erhebung der Kundendaten nicht erfolgt, muss sich der Kunde bei der Verlust- oder Beschädigungsmeldung durch Vorlage des Kauf-/Kassenbeleges legitimieren.
Haftung
VARO haftet lediglich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden haftet VARO nur im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten / wesentliche Vertragspflichten). Diese Haftung ist jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansonsten ist die Haftung der VARO für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für die Eigenhaftungen der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter, sowie etwaiger Beauftragter der VARO.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie durch VARO oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Unternehmer ist.
Verbraucherschlichtung
VARO ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, dass die EU- Kommission unter der Adresse http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern eingerichtet hat. Die VARO ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) jedoch nicht verpflichtet und wird daran auch nicht teilnehmen.
VARO Energy Direct GmbH, Korbitzer Str. 21a, 01662 Meißen
Geschäftsführer: Claudia Lederer, Michael Liekens